4. Juni 2010

EU will Bankdaten-Abkommen mit USA bald abschließen

 Die EU will, die EU will ... - Das ist das einzige was ich höre.
Was wollen denn die Bürger der EU (ich sage bewusst nicht die Bürger der Mitgliedsstaaten)?
Aber daran hab ich mich schon gewöhnt...
Das Wort Mitsprache ist mir schon seit langem fremd geworden...


Die EU will das umstrittene Abkommen über die Weitergabe von Bankkunden-Daten an US-Terrorfahnder in den nächsten Wochen abschließen. Bis Ende Juni soll nach Angaben der EU-Kommission ein Vertragstext vorliegen, noch zu klären seien die strittigen Fragen des Rechtsschutzes und der Speicherfristen. "Bei den Verhandlungen gibt es Fortschritte", sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière am Donnerstag beim Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg. Brüssel und Washington arbeiten derzeit die Details des Abkommens aus.

Der Rat der EU-Minister könnte bis September einen Beschluss fassen und den Text dann an das Europaparlament geben, das zustimmen muss. Eine Entscheidung wäre somit frühestens im Oktober möglich, hieß es aus Diplomatenkreisen.

Das "Swift"-Abkommen soll amerikanischen Geheimdiensten im Kampf gegen Terroristen erlauben, Daten von europäischen Bankkunden zu prüfen. Dabei geht es um Name, Adresse, Empfänger und Höhe der Überweisung. Das gilt aber nur für den Fall, dass ein Kunde Geld in Länder außerhalb der EU überweist. Die Amerikaner wollen auf diese Weise Geldtransfers von Terroristen aufdecken.

Widerstand gibt es nach wie vor aus dem Europaparlament, das zustimmen muss und im Februar das erste "Swift"-Abkommen gestoppt hatte. Die Abgeordneten verlangen strenge Auflagen für die US-Geheimdienste und einen besseren Datenschutz. Dazu gehört zum Beispiel ein Klagerecht für betroffene Bürger. Umstritten ist auch die lange Speicherdauer der Daten von fünf Jahren.

Seit Jahren greifen die Amerikaner auf solche Überweisungsdaten zu, um die Finanzströme des internationalen Terrorismus zu erkennen und Geldquellen trockenlegen. Doch nachdem der europäische Finanzdienstleister Swift seine Rechner zum Jahresanfang aus den USA nach Europa verlegt hatte, ist eine neue Rechtsgrundlage nötig. Das erste fertig ausgehandelte Abkommen war im Februar am Nein des Europaparlaments gescheitert. Die Abgeordneten hatten vor allem fehlenden Datenschutz bemängelt. (dpa) / (vbr)
 
Quelle : heise.de  

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